Fahrzeugausfallschaden
Hierbei gilt es bei gewerblich genutzten Fahrzeugen (Lastkraftwägen, Omnibussen, Spezialfahrzeugen) den betriebswirtschaftlichen Ausfallschaden des geschädigten Unternehmens zu ermitteln. Maßgeblich ist die Höhe der unfallbedingt entstandenen Umsatzminderung abzüglich ersparter, i. d. R. variabler Fahrzeugbetriebskosten und evtl. die schadenmindernde Berücksichtigung rentabel gestaltbarer Aufwendungen (z.B. rentable Fahrerlöhne bei Einsatz des Fahrers während der Ausfallzeit des schadensbetroffenen Fahrzeuges auf einem anderen verfügbaren Fahrzeug).